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Beitragsordnung

Die Beiträge des MTV Gelting 08 ergeben sich aus der Beitragsordnung und betragen:

für Jugendliche bis zu Ihrem 18. Lebensjahr Studenten und Auszubildende


  • monatlich
    7,- €
  • vierteljährlich
    21,- €
  • jährlich
    84,- €

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr


  • monatlich
    11,- €
  • vierteljährlich
    33,- €
  • jährlich
    132,- €

Familienbeitrag


  • monatlich
    22,- €
  • vierteljährlich
    66,- €
  • jährlich
    264,- €

Passive Mitglieder


  • monatlich
    3,- €
  • vierteljährlich
    9,- €
  • jährlich
    36,- €

Zusatzbeitrag für Tennisspieler (wenn bereits Vereinsmitglied)


  • jährlich
    50,- €

Allgemeine Hinweise:


  • Das Mitglied erklärt durch den Vereinsbeitritt seine Zustimmung zur Satzung des MTV Gelting. Auszüge aus der Satzung sind umseitig abgedruckt. Das Mitglied kann beim zuständigen Amtsgericht jederzeit Einsicht in die Satzung des MTV Gelting nehmen.
  • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen. Ein Familienbeitrag kommt nur in Betracht bei einer gemeinsamen Mitgliedschaft von Eltern(-teilen) und Kindern bzw. von mehreren Geschwistern; Kinder über 18 Jahre scheiden automatisch aus dem Familienbeitrag aus. Mitglieder über 18 Jahre können dennoch in den Genuß des Jugendlichenbeitrages kommen, wenn Sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden, Wehr- oder Zivildienst leisten oder ein Vollzeitstudium absolvieren und dem Verein darüber einen Nachweis erbringen; ansonsten ist der Erwachsenenbeitrag zu zahlen.
  • Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Sofern dem Verein kein entsprechender Nachweis erbracht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten.
  • Die Mitgliedsbeiträge werden quartalsweise zum 01.03., 01.06, 01.09. und 01.12 per Lastschrift eingezogen. Dazu wird dem MTV Gelting eine Einzugsermächtigung erteilt. Etwaige Änderungen der Bankverbindung sind dem MTV Gelting rechtzeitig vor Beitragseinzug zu melden. Durch die unterbliebene oder verspätete Benachrichtigung entstandene Kosten trägt das Mitglied.
  • Für minderjährige Jugendliche gilt zusätzlich:
    • Die generell den Sorgeberechtigten obliegende Aufsichtspflicht wird i.R.d. Vereinszugehörigkeit für die Dauer der Betätigung des Jugendlichen im Verein diesem übertragen. Diese Aufsichtspflicht beginnt jedoch erst, wenn der Jugendliche in den Vereinsbetrieb eingebunden wird; Unfälle auf dem Weg zum Verein oder auf dem Heimweg vom Verein werden davon nicht erfaßt.
    • Die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall also beide Elternteile) erklären sich durch ihre Unterschriftsleistungen damit einverstanden, daß das Kind i.R.d. satzungsrechtlichen Möglichkeiten an Versammlungen teilnehmen und das Stimmrecht ausüben darf. Mit der Übernahme von Vereinsämtern erklären sie sich ebenfalls einverstanden.
    • Die gesetzlichen Vertreter (im Regelfall also beide Elternteile) erklären sich durch ihre Unterschriftsleistungen bereit, gegebenenfalls für Forderungen des Vereins aus dem Mitgliedschaftsverhältnis einzutreten (Schuldbeitritt).
    • Eine Kündigung nach Maßgabe der in der Satzung genannten Bedingungen ist nur durch die gesetzlichen Vertreter möglich (im Regelfall also durch beide Elternteile zu erklären).
    • Der Aufnahmeantrag ist von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen (im Regelfall also durch beide Elternteile).

Ihr Versicherungsschutz (in der Fassung vom 01.01.2003 – Auszug -)

Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Verein bzw. mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem LSV.

I. Unfallversicherung (ARAG Allgemeine)

Die Versicherungsleistungen betragen:
  • Für den Todesfall
    • für Kinder und nicht Verheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Euro 2.500,-
    • für Ledige Euro 4.000,-
    • für Verheiratete Euro 5.500,-
    • Die Leistung erhöht sich für jedes versorgungspflichtige Kind um Euro 1.600,-
  • Für den Invaliditätsfall
  • Invaliditätsgrad
    • bis 19 % 0,00 €
    • 20-24% 5.000,- €
    • 25-34% 10.000,- €
    • 35-44% 20.000,- €
    • 45-54% 40.000,- €
    • 55-64% 60.000,- €
    • 65-74% 75.000,- €
    • ab 75% 165.000,- €
  • Übergangsleistung
    • nach 6 Monaten Euro 1.600,-
    • nach 9 Monaten weitere Euro 1.600,-
    • Für Serviceleistungen bis Euro 5.000,-
    • Kosmetische Operationen bis Euro 5.000,-
    • Krankenhaustagegeld ab 1. Tag, wenn der Krankenhausaufenthalt
    • mindestens 8 Tage dauert Euro 10,-
     

II. Haftpflichtversicherung (ARAG Allgemeine)

Die Deckungssummen betragen je Ereignis
  • für Personen- und/oder Sachschäden pauschal Euro 2.600.000,-
  • für Vermögensschäden je Verstoß
    • für den Landessportverband Euro 35.000,-
      höchstens Im Versicherungsjahr Euro 70.000,-
    • für Fachverbände/Kreissportverbände Euro 25.000,-
      höchstens im Versicherungsjahr Euro 50.000,-
    • für Vereine und deren Mitglieder Euro 15.000,-
      höchstens im Versicherungsjahr Euro 30.000,-

III. Vertrauensschadenversicherung (ARAG Allgemeine)

Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall
  • für den Landessportverband Euro 110.000,-
  • für Fachverbände und Kreissportverbände Euro 55.000,-
  • für all anderen Organisationen im LSV Euro 10.000,-
  • Die Höchstleistung für alle Schäden im Versicherungsjahr beträgt Euro 515.000,-.

IV. Reisegepäckversicherung für Auslandsreisen (ARAG Allgemeine)

Die Versicherungssumme beträgt
  • je Reiseteilnehmer Euro 2.500,-

V. Krankenversicherung (EUROPA Kranken)

Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall (subsidiär)
  • für Heilbehandlungskosten bis zu Euro 2.600,-
  • für Hilfsmittel bis zu Euro 2.600,-
  • für Fahrtkosten je Fahrt bis zu Euro 13,-
  • für Brillengestelle und -gläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte bis zu Euro 50,-
  • die Rückbeförderungs- und Überführungskosten.

VI. Rechtsschutzversicherung (ARAG Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG)

Die Versicherungsleistung beträgt
je Rechtsschutzfall bis zu Euro 100.000,-



Hinweise für den Schadenfall
1. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich auf den vorgesehenen Formularen nur über Ihren Verein an:
Versicherungsbüro beim LSV Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Tel. 0431/6486140 - 142.

Haftpflicht- und Vertrauensschadenfälle von voraussichtlich mehr als Euro 1.600,- sowie Todesfälle in der Unfallversicherung sind dem Versicherungsbüro sofort telef. oder telegrafisch zu melden.
Weitere Informationen über den Umfang des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes zu den einzelnen Versicherungssparten enthält das Merkblatt „Die Sportversicherung“. Dieses Merkblatt kann bei Ihrem Verein eingesehen werden. Ergänzende Informationen erteilt auch das Versicherungsbüro beim LSV. Vertragsänderungen und Erläuterungen werden jeweils im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.