Ihr Versicherungsschutz (in der Fassung vom 01.01.2003 – Auszug -)
Versicherungsschutz wird den Mitgliedern auf der Grundlage des Sportversicherungsvertrages des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e.V. gewährt. Er endet spätestens mit dem Ausscheiden des Mitgliedes aus dem Verein bzw. mit dem Ausscheiden des Vereins aus dem LSV.
I. Unfallversicherung (ARAG Allgemeine)
Die Versicherungsleistungen betragen:
- Für den Todesfall
- für Kinder und nicht Verheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Euro 2.500,-
- für Ledige Euro 4.000,-
- für Verheiratete Euro 5.500,-
- Die Leistung erhöht sich für jedes versorgungspflichtige Kind um Euro 1.600,-
- Für den Invaliditätsfall
- Invaliditätsgrad
- bis 19 % 0,00 €
- 20-24% 5.000,- €
- 25-34% 10.000,- €
- 35-44% 20.000,- €
- 45-54% 40.000,- €
- 55-64% 60.000,- €
- 65-74% 75.000,- €
- ab 75% 165.000,- €
- Übergangsleistung
- nach 6 Monaten Euro 1.600,-
- nach 9 Monaten weitere Euro 1.600,-
- Für Serviceleistungen bis Euro 5.000,-
- Kosmetische Operationen bis Euro 5.000,-
- Krankenhaustagegeld ab 1. Tag, wenn der Krankenhausaufenthalt
- mindestens 8 Tage dauert Euro 10,-
II. Haftpflichtversicherung (ARAG Allgemeine)
Die Deckungssummen betragen je Ereignis
- für Personen- und/oder Sachschäden pauschal Euro 2.600.000,-
- für Vermögensschäden je Verstoß
- für den Landessportverband Euro 35.000,-
höchstens Im Versicherungsjahr Euro 70.000,-
- für Fachverbände/Kreissportverbände Euro 25.000,-
höchstens im Versicherungsjahr Euro 50.000,-
- für Vereine und deren Mitglieder Euro 15.000,-
höchstens im Versicherungsjahr Euro 30.000,-
III. Vertrauensschadenversicherung (ARAG Allgemeine)
Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall
- für den Landessportverband Euro 110.000,-
- für Fachverbände und Kreissportverbände Euro 55.000,-
- für all anderen Organisationen im LSV Euro 10.000,-
- Die Höchstleistung für alle Schäden im Versicherungsjahr beträgt Euro 515.000,-.
IV. Reisegepäckversicherung für Auslandsreisen (ARAG Allgemeine)
Die Versicherungssumme beträgt
- je Reiseteilnehmer Euro 2.500,-
V. Krankenversicherung (EUROPA Kranken)
Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall (subsidiär)
- für Heilbehandlungskosten bis zu Euro 2.600,-
- für Hilfsmittel bis zu Euro 2.600,-
- für Fahrtkosten je Fahrt bis zu Euro 13,-
- für Brillengestelle und -gläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte bis zu Euro 50,-
- die Rückbeförderungs- und Überführungskosten.
VI. Rechtsschutzversicherung (ARAG Allg. Rechtsschutz-Versicherungs-AG)
Die Versicherungsleistung beträgt
je Rechtsschutzfall bis zu Euro 100.000,-
Hinweise für den Schadenfall
1. Melden Sie jeden Schadenfall unverzüglich auf den vorgesehenen Formularen nur über Ihren Verein an:
Versicherungsbüro beim LSV Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel, Tel. 0431/6486140 - 142.
Haftpflicht- und Vertrauensschadenfälle von voraussichtlich mehr als Euro 1.600,- sowie Todesfälle in der Unfallversicherung sind dem Versicherungsbüro sofort telef. oder telegrafisch zu melden.
Weitere Informationen über den Umfang des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes zu den einzelnen Versicherungssparten enthält das Merkblatt „Die Sportversicherung“. Dieses Merkblatt kann bei Ihrem Verein eingesehen werden. Ergänzende Informationen erteilt auch das Versicherungsbüro beim LSV. Vertragsänderungen und Erläuterungen werden jeweils im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.